Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler/innen an der CGB

Inklusiver Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler/innen an der CGB

In der CGB werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet. Seit der Gründung leben wir Inklusion. Das christliche Menschenbild und das Soziale Lernen als einer der Schwerpunkte der CGB legen diesen Gedanken nahe. Unsere Förderschwerpunkte sind Lernen, Körperlich-Motorische Entwicklung und Emotional-Soziale Entwicklung.

In jedem Jahrgang haben wir zwei Klassen mit 28 Schüler/innen, von denen bis zu vier Kindern sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

Einübung christlicher Verhaltensnormen wie Wahrhaftigkeit, Selbstdiziplin, Treue, Ausdauer, Vergebungsbereitschaft, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Friedensfähigkeit

Aus christlicher Sicht umfasst das persönliche Handeln alle Lebensbereiche und Situationen des Alltags. Wo anders als in Schule können Schüler/innen lernen, diese Handlungsweisen einzuüben, anzuwenden und ihren Nutzen für sich persönlich und für die Gemeinschaft zu erleben. Gerade im Umgang mit behinderten Schüler/innen gewinnt diese Grundüberzeugung Gestalt, da nach wie vor Behinderungen gesellschaftlich eher zur Ausgrenzung führen.

Gewöhnung an Regelmäßigkeit, Sorgfalt, Fleiß und Pünktlichkeit

Für behinderte und nichtbehinderte Schüler/innen gilt gleichermaßen das Einüben von Selbstdiziplin als für das Leben notwenige Verhaltensweise. Das gilt besonders auch für die Perspektive des lebenslangen Lernens des Menschen.

Freude am leistungsbezogenen Lernen bei gleichzeitigem Angebot von individuellen Leistungsfreiräumen

Behinderte wie nichtbehinderte Schüler/innen brauchen Erfolgserlebnisse resultierend aus angemessenen Lernstrategien, die zu ihrem individuellen Lernerfolg und -zuwachs führen. Das Konzept der Offenen Unterrichtsformen gibt hier die notwendigen individuellen Leistungsfreiräume und schafft so die Voraussetzung zur individuellen Förderung (s. Schulgesetz NRW).

Förderung zunehmender Selbstständigkeit des Lernens in Abhängigkeit von der persönlichen Entwicklung

Anknüpfend an die individuellen Leistungsfreiräume haben die Schüler/innen die Möglichkeit, zunehmend selbst zu entscheiden, wann sie welche Unterrichtsfelder bearbeiten. In Bezug auf die behinderten Schüler/innen hat hier der Sonderpädagoge eine große Bedeutung, da er im Rahmen des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne von Lernbegleitung auch ihnen zu immer mehr Selbstständigkeit hilft.

Förderung der Kreativität durch Ermutigung zu Initiative, Neugier und Fragenstellung

Gerade der individuelle Leistungsfreiraum ermöglicht ein kreatives Herangehen an den Unterrichtsstoff, dessen Verknüpfung mit dem individuellen Vorwissen zu nachhaltigem Lernen führt. Behinderte wie nichtbehinderte Schüler/innen brauchen den Erhalt ihrer forschenden Neugier, der sie initiativ lernen lässt ihr ganzes Leben lang. Durch Unterrichtsformen wie Stationenlernen und Projektarbeit wird diese Neugier immer wieder geweckt, befriedigt und führt zu von Erfolgserlebnissen getragenem Lernen.

Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Charakterfestigkeit, Urteilsfähigkeit und Mündigkeit

Behinderte wie nichtbehinderte Schüler/innen sind in einer globalisierten und vernetzten Welt angewiesen auf Urteilsfähigkeit und Mündigkeit. In kleinem Rahmen bildet sich dies durch den Umgang mit der wachsenden Eigenverantwortung für das individuelle Lernen. Gerade durch das gemeinsame Lernen im GU wächst das Verantwortungsbewusstsein für die Tragweite des eigenen Handelns. Mechanismen wie das Zurücknehmen der eigenen Befürfnisse oder das Durchsetzen gemeinschaftlicher Interessen können hier ebenso eingeübt werden wie das angemessene Verfolgen der eigenen Ziele im unterrichtlichen Kontext.

Förderung von Handlungsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, als notwendig erkannte Schritte auch zu tun

In Verknüpfung von individuellen Bedürfnissen, Selbstdisziplin und Gemeinschaftssinn wird die Umsetzung als notwendig erkannter Schritte nach und nach durch erlebte Konsequenz zur begründeten Haltung. Behinderte wie nichtbehinderte Schüler/innen brauchen diese, um lebenslang lernend in ihrem Umfeld ein mitgestaltender Teil der Gesellschaft zu sein.

Förderung von Gemeinschaftsfähigkeit, d.h. der Fähigkeit und Bereitschaft, sich in Gruppen konstruktiv einzubringen und damit letztlich Förderung der konstruktiven Einbindung in Familie, Gemeinde und Gesellschaft

Gerade das Lernen im binnendifferenzierten Umterricht bedeutet immer wieder das Akzeptieren der Unterschiedlichkeit der Personen, die gegenseitige Unterstüzung und die Anerkennung persönlichen Erfolgs. Behinderte wie nichtbehinderte Schüler/innen erleben sich, sowie auch die Lehrer/innen und alle am Schulleben Beteiligten, als Teil der gesamten Schulgemeinde mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Schwächen. Der angemessene Umgang damit und die Erfahrung der konstruktiven Ergänzung bilden die Grundlage für eine optimale Gestaltung von Gesellschaft.

Fähigkeit und Bereitschaft mit Konflikten, Aggressionen und Misserfolgen im Sinne christlicher Ethik umzugehen

Fehlerloser Umgang miteinander ist dem Menschen unmöglich. Vergebungsbereitschaft sowie das Bemühen um Besserung begründet aus dem christlichen Glauben beinhalten hier den immer wieder möglichen Neuanfang. In dem Erleben der unterschiedlichen Konflikte und Misserfolge der behinderten und nichtbehinderten Schüler/innen wächst das Verständnis für die jeweils andere Gruppe und auch eine veränderte Sichtweise der eigenen Erfahrungen in Relation zu Anderen.

Vorbereitung auf eine verantwortungsvolle, den eigenen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit in der Berufs- und Arbeitswelt bzw. auf den Besuch weiterführender Ausbildungsstätten

Mit der im Umgang miteinander erworbenen Personal-, Sach- und Handlungskompetenz sind gute Voraussetzungen geschaffen, damit jede/r Schüler/in seinen Platz nicht nur in der Gesellschaft allgemein, sondern auch im Arbeitsleben finden und einnehmen kann. Für die Arbeit im Team sind hier genauso die Grundlagen gelegt wie für den verantwortlichen Umgang mit Menschen und Ressourcen.

Umsetzung der Zielvorstellung

Sehr viele Schüler/innen der Klasse 5 freuen sich auf die neue Schulform und sind lernwillig und gespannt auf ihre weitere Schullaufbahn. Besonders die Neugründung der Christlichen Gesamtschule Bleibergquelle erhöht diesen Reiz noch und motiviert zusätzlich. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, die Schüler/innen von Anfang an an den Gemeinsamen Unterricht zu gewöhnen und ihnen die Chancen und den Zugewinn zu vermitteln. Außerdem ist zu erwarten, dass auch die schwächeren der aufgenommenen Schüler/innen von der gemeinsamen Arbeit besonders profitieren, sind sie doch so nicht so exponiert mit schlechten Leistungen und erleben sich auch als Teil der Gruppe, der anderen helfen kann. Zudem ist eine Mitbetreuung durch den Sonderpädagogen eine weitere Chance für sie, ihre Defizite zielgerichtet zu bearbeiten.

Alle Schüler/innen erhalten einheitliche Lehrmittel, ergänzt durch die Materialien für die Offenen Unterrichtsformen sowie das individuelle sonderpädagogische Material.

Im Raumplan des Schulgebäudes befindet sich entsprechend dem Konzept der CGB für jeweils zwei Klassenräume ein „Schülertreff“, der mit einem Sichtfenster von beiden Klassen eingesehen werden kann. Dieser Raum steht einzelnen Förderangeboten zur Verfügung, wird aber immer wieder auch für differenzierte Aufgaben genutzt.    Durch die gebundene Ganztagsschule ist für alle Schüler/innen eine verlässliche Betreuung gegeben.

Personell stehen ausreichend Sonderpädagogen für die Arbeit in den Förderschwerpunkten zur Verfügung. Bei ihnen liegen die Ausarbeitung der individuellen Förderpläne für die integrativen Schüler/innen, die Beobachtung aller Schüler/innen mit Förderbedarf nach Absprache mit den beteiligten Lehrern, die Beratung bei der Aufnahme neuer Schüler/innen, der Kontakt zu den Grundschulen sowie die Beratung und Schulung der Lehrer/innen der allgemeinen Schule. Alle Kolleg/innen werden mit hineingenommen in die besonderen Herausforderungen eines gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Schüler/innen. Die gemeinsame Erstellung des Jahresarbeitsplanes fördert die Zusammenarbeit und auch die Kommunikation untereinander. Nicht zuletzt erleben Schüler/innen hier vorbildhaft Zusammenarbeit im Team und gegenseitige Akzeptanz sowie den Umgang mit persönlichen Stärken und Schwächen.

Neben den Lehrer/innen und dem Sonderpädagogen stehen immer wieder Praktikanten des Berufskollegs Bleibergquelle zur Verfügung. Die Sozialpädagogen verstärken das Kollegium mit der Arbeit im Bereich Soziales Lernen und Ganztagsgestaltung.

Die Klassenstärke beträgt 28 Schüler/innen, davon sind in jeder Klasse bis zu vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jede Klasse wird von zwei Klassenlehrer/innen betreut, die neben den Klassenzimmern ihr Teamzimmer mit eigenen Arbeitsplätzen haben und so jederzeit erreichbar sind. Das Jahresarbeitszeitmodell der Lehrer/innen unterstützt die Begleitung des Schüler/innen im Lebensraum Schule.

Alle Schüler/innen lernen gemeinsam in allen Fächern, durch den Bedarf an sonderpädagogischem Förderunterricht können Abweichungen von der Stundentafel der Klasse entstehen. Die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinen Schule sowie der Richtlinien und Lehrpläne des dem festgestellten Förderbedarfs entsprechenden Förderschultyps unterrichtet (BASS 14-03 Abs. 3).

Die Leistungsbewertung geschieht wie für den Offenen Unterricht angemessen nach den Kriterien Prozessbewertung, Präsentationsbewertung und Produktbewertung. Die Zeugnisse erhalten in der Regel Notenzeugnisse mit Kommentar (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) und Hinweise auf den Lernfortschritt in einzelnen Teilbereichen der Fächer innerhalb eines Halbjahres.

Zieldifferent unterrichtete Schüler/innen können die in den §§ 19 sowie 21 bis 37 AO-SF genannten Schulabschlüsse erreichen.

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